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   OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 4 U 88/06   

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https://dejure.org/2007,11589
OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 4 U 88/06 (https://dejure.org/2007,11589)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.04.2007 - 4 U 88/06 (https://dejure.org/2007,11589)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. April 2007 - 4 U 88/06 (https://dejure.org/2007,11589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 267 BGB, § 426 BGB, § 812 BGB, § 823 BGB, § 826 BGB
    Ausgleichsanspruch: Verteilung von Steuernachforderungen gegenüber einem Unternehmensverkäufer im Innenverhältnis auf Grund einer Auseinandersetzungsvereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 426; ; BGB § 812; ; BGB § 823; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 § 812 § 823 § 826
    Zur Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen zwischen ehemaligen Gesellschaftern wegen der Inanspruchnahme durch die Käuferin des Unternehmens wegen steuerlicher Nachbelastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Nachhaftung ehemaliger Unternehmer einer Aktiengesellschaft (AG) für steuerliche Nachbelastungen der AG; Gesamtschuldnerische Haftung der ehemaligen Unternehmer gegenüber der ersten Inanspruchnahme für steuerliche Nachforderungen; Entfallen der Haftung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZB 81/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Gründen für die Abweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 4 U 88/06
    Es genügt, wenn die Berufungsgründe sich mit einem einzelnen, den ganzen Streitgegenstand betreffenden Streitpunkt befassen und diesen in ausreichendem Maße behandeln, um das angefochtene Urteil insgesamt in Frage zu stellen (BGH MDR 2006, 466).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 4 U 88/06
    Die von dem Kläger in Zweifel gezogene Schlüssigkeit oder auch nur Vertretbarkeit der Rechtsauffassungen des Beklagten ist keine Frage der Zulässigkeit der Berufung (BGH NJW 2003, 2532, 2533).
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